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Datum: 02.06.2021

Amtliche Bekanntmachung der 2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Räumen und städtischen, nicht gewidmeten Flächen der Stadt Reinfeld (Holstein)

Änderung zur Satzung über die Benutzung von Räumen und städtischen, nicht gewidmeten Flächen der Stadt Reinfeld (Holstein) (2. Nachtrag)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG) in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2021 folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Räumen und städtischen, nicht gewidmeten Flächen der Stadt Reinfeld (Holstein) (2. Nachtrag) erlassen:


Art. I

§ 16 (Einzelbestimmungen und Gebührenregelung für die Badestelle) wird ersatzlos gestrichen.

Art. II

§ 16 a (Einzelbestimmungen und Gebührenregelung für den Herrenteich) wird ersatzlos gestrichen.

Art. III

Die bisherigen §§ 17 – 22 werden fortlaufend neu nummeriert in §§ 16 – 21.


Art. IIII
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reinfeld (Holstein), den 28.05.2021

Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister

gez. Wramp