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Datum: 14.09.2022

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Reinfeld (Holstein)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Reinfeld (Holstein) nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 des BauGB – hier für das Gebiet Ahrensböker Straße 15

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 beschlossen, den „Bebauungsplan Nr. 39 für die westliche Innenstadt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet Ahrensböker Straße 15 zum sechsten Mal zu ändern. Bei der Änderung handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen

Ziel der Planänderung ist die Zulassung von Beschattungselementen/Terrassendächern für gastronomisch genutzte Außenterrassen außerhalb der Baugrenzen.

Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Hinweis: Die zurzeit für denselben Geltungsbereich rechtsverbindliche 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 wird durch diese 6. Änderung überplant, d.h. mit späterer Rechtskraft der 6. Änderung ist die 2. Änderung nicht mehr anzuwenden.

Der Entwurf der Satzungsänderung, sowie der Entwurf der Begründung dazu wurden am 23.08.2022 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Auslegung bestimmt.
Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

22.09. bis einschließlich 21.10.2022

im Alten Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 14, im Flur des Erdgeschossanbaus vor den Zimmern 11 und 12, Fachbereich Bau und Umwelt, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch 7 bis 14 Uhr, Donnerstag 7 bis 18 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Email an sigrid.baeumker@stadt-reinfeld.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld (Holstein), den 06.09.2022

Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp (L.S.)