Einschränkungen auf der B 75 zwischen Voßfelder Straße und Kalkgraben
Aktuell wird entlang der B 75 ein gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut und damit die bestehende Lücke zwischen der Voßfelder Straße ...
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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG) in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2021 folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Räumen und städtischen, nicht gewidmeten Flächen der Stadt Reinfeld (Holstein) (2. Nachtrag) erlassen:
Art. I
§ 16 (Einzelbestimmungen und Gebührenregelung für die Badestelle) wird ersatzlos gestrichen.
Art. II
§ 16 a (Einzelbestimmungen und Gebührenregelung für den Herrenteich) wird ersatzlos gestrichen.
Art. III
Die bisherigen §§ 17 – 22 werden fortlaufend neu nummeriert in §§ 16 – 21.
Art. IIII
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Reinfeld (Holstein), den 28.05.2021
Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister
gez. Wramp