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Datum: 30.06.2021

Amtliche Bekanntmachung der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Reinfeld (Holstein)

Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 für das Gebiet Paul-von-Schoenaich-Straße 10 bis 12 in Reinfeld (Holstein); hier: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in der Sitzung am 09.06.2021 beschlossen, für das Gebiet „Paul-von-Schoenaich-Straße 10 bis 12“, die fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Westliche Innenstadt“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Da es sich um einen Bebauungsplan zur Ermöglichung von Nachverdichtungen und somit um eine reine Innenentwicklung handelt, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.06.2021 außerdem beschlossen, diesen Bebauungsplan nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher hier nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 1 abgesehen.

Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.


Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Verbesserung der Nachverdichtungsmöglichkeiten durch Anhebung der maximal zulässigen Grundflächenzahl sowie durch Fortfall der Festsetzung zur maximal zulässigen Geschossigkeit.
Die maximale Höhenentwicklung der Gebäude wird jedoch weiterhin geregelt.

Reinfeld (Holstein), den 23.06.2021

Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp