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Datum: 02.02.2022

Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 13 D der Stadt Reinfeld (Holstein) - Korrektur

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 D der Stadt Reinfeld (Holstein) für das Gebiet nordöstlich Matthias-Claudius-Schule, südöstlich Ahrensböker Straße (L 71), südwestlich Ahrensböker Straße 32 und Auguststraße 3, nordwestlich Carl-Harz-Straße und Marktstraße; hier: Korrektur

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 08.12.2021 gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung (LBO) den Bebauungsplan Nr. 13 D der Stadt Reinfeld (Holstein) für das Gebiet nordöstlich Matthias-Claudius-Schule, südöstlich Ahrensböker Straße (L 71), südwestlich Ahrensböker Straße 32 und Auguststraße 3, nordwestlich Carl-Harz-Straße und Marktstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

Aufgrund eines Fehlers in der Gebietsbeschreibung wird die bereits am 12.01.2022 erfolgte Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB hiermit wiederholt und korrigiert. Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.


Gemäß § 214 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung rückwirkend ab dem 13.01.2022 in Kraft gesetzt.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung im Alten Rathaus, Paul-von-Schoenaich-Straße 14, in Zimmer 13, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten (bitte beachten Sie dabei jedoch die im nachfolgenden Absatz beschriebenen Einschränkungen).
Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt. Sie finden die Unterlagen auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein.

Da das Rathaus zurzeit und auch noch bis auf weiteres aufgrund der Pandemie-Bedingungen grundsätzlich geschlossen ist und das Betreten nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich ist, ist eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Unterlagen zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie die Terminbuchung über die Webseite der Stadt Reinfeld (www.reinfeld.de) oder vereinbaren Sie unter Tel. 04533-20010 oder über die Durchwahl 2001441 einen persönlichen Termin. Sie werden dann am Eingang zum Rathaus abgeholt und nach den entsprechenden Nachweisen gefragt. Bitte betreten Sie das Rathaus nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung oder legen Sie ein ärztliches Befreiungsattest vor.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und der in § 214 Abs. 2 a bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinfeld (Holstein) geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Unbeachtlich ist zudem gemäß § 4 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ferner eine Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung einer Bebauungsplan-Satzung, sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und auf die Vorschriften über das Erlöschen dieser Ansprüche wird hingewiesen.

Reinfeld (Holstein), den 31.01.2021
Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp                                                 (L.S.)