Volkshochschule Reinfeld (Holstein)
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2023 geändert und konkretisiert. Für das bisher unbeplante, nachfolgend näher beschriebene Gebiet wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 27 B aufgestellt. Die Gebietsbezeichnung ist der Überschrift dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Der Beschluss vom 22.04.2024 wird hiermit bekanntgemacht.
Der vorgesehene Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die „Matthias-Claudius-Straße“ (Straßenmitte),
- im Nordwesten durch die „Steinhöfer Straße“ (Straßenmitte),
- im Südwesten durch die „Klosterstraße“ (nördliche Straßenbegrenzung),
- im Südosten durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Klosterstraße 2 bis 8 und Matthias-Claudius-Straße 7.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
• Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
• Behutsame bauliche Nachverdichtung (bis zu einer maximalen GRZ I von 0,3) unter Erhalt von mind. 50% unversiegelter Grundstücksfläche im östlichen Bereich des Plangebietes (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
• Festsetzung einer maximalen Zweigeschossigkeit entsprechend der Bestandsbebauung sowie von First- und Traufhöhen (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
• Festsetzung einer am Bestand orientierten straßenbegleitenden Bebauung unter Einhaltung einer Vorgartenzone und unter Erhalt der rückwärtigen privaten Gartenbereiche (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
• Erhalt und Sicherung der umfangreichen öffentlichen und privaten Grün- und Biotopstrukturen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
• Erhalt und Sicherung der öffentlichen Wegebeziehungen (§9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
• Erhalt des „Hausgrabens“ als Teil des historischen Teichensembles (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB).
Reinfeld (Holstein), den 25.04.2024
Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister –
gez. Wramp (L.S.)