Wohnraum zur Unterbringung von in Not geratenen Personen gesucht!
Die Stadt Reinfeld benötigt dringend Wohnraum für in Not geratene Personen.
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Die Kommunalaufsicht hat mit Entscheidung vom 02.07.2020 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Reinfeld (Holstein) vom 17. Mai 2020 für gültig erklärt und das von mir am 20.05.2020 bekanntgegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters damit gemäß § 83 II Satz 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) bestätigt. Diese Entscheidung der Kommunalaufsicht ist nunmehr rechtskräftig. Hiermit gebe ich entsprechend § 84 II GKWO die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung bekannt.
Reinfeld (Holstein), 08.07.2020
Stadt Reinfeld (Holstein)
gez. INGA BURMEISTER
Gemeindewahlleiterin