Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Briefwahl bei der Bundestagswahl
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Die vollständige Bekanntmachung lesen Sie hier:
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