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Datum: 14.09.2022

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Reinfeld (Holstein)

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Reinfeld (Holstein) gem. § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet nordöstlich Schützenstraße, südöstlich Elschenbek (L 71), südwestlich Kastanienallee 2 und Bebauung Erlengrund, nordwestlich Birkenweg und Wendehammer Schützenstraße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seinen Sitzungen am 13.06.2022 und am 23.08.2022 beschlossen, den zuvor bereits ausgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 für den o.g. Geltungsbereich bezüglich der Lage von Baugrenzen auf mehreren Grundstücken zu ändern. Es ist deshalb gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich.
Die Dauer der erneuten Auslegung wurde gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt auf eine Dauer von 2 Wochen.

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird daher gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der geänderte Entwurf der 6 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, sowie der geänderte Entwurf der Begründung sowie die im Zuge des Verfahrens durchgeführte schalltechnische Untersuchung liegen in der Zeit

vom 22.09.2022 bis einschließlich 07.10.2022

im Alten Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 14, im Flur des Erdgeschossanbaus vor den Zimmern 11 und 12, Fachbereich Bau und Umwelt, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch 7 bis 14 Uhr, Donnerstag 7 bis 18 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr) erneut öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bereits im Zuge der ersten Auslegung eingegangene Stellungnahmen anderer Behörden werden zur Einsichtnahme bereitgehalten – bitte melden Sie sich bei Interesse dazu in Zimmer 13.

Diese Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Der vorgesehene Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich:

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Stellungnahmen können auch per Email an sigrid.baeumker@stadt-reinfeld.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld (Holstein), den 06.09.2022
Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp (L.S.)