Wohnraum zur Unterbringung von in Not geratenen Personen gesucht!
Die Stadt Reinfeld benötigt dringend Wohnraum für in Not geratene Personen.
Mehr dazu
Gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 in der gültigen Fassung geben wir bekannt:
1. Im Auftrag des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Stormarn hat die mercurius gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, die Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2019 durchgeführt und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Reinfeld (Holstein) Ver- und Entsorgung, Reinfeld – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigen- betriebs Stadtwerke Reinfeld (Holstein) Ver- und Entsorgung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weiter gehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Lübeck, den 4. Februar 2022
mercurius gmbh
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hafke
Wirtschaftsprüfer“
2. Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Stormarn hat der merucrius GmbH am 22. Mai 2020 den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Stadtwerke Reinfeld (Holstein) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes zu prüfen.
3. In der Sitzung am 04. Mai 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Reinfeld (Holstein) beschlossen:
3.1 Der Jahresabschluss der Stadtwerke Reinfeld (Holstein) für das Geschäftsjahr
2019 wird mit
einer Bilanzsumme von 28.947.115,93 €
mit einer Summe der Erträge von 3.615.621,57 €
mit einer Summe der Aufwendungen von 3.753.113,36 €
und mit einem Jahresverlust von 137.491,79 €
festgestellt.
3.2 Der Jahresverlust wird von der Stadt Reinfeld (Holstein) ausgeglichen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsicht aus bei den Stadtwerken, Paul-von-Schoenaich-Straße 3 in der Zeit vom 16.05.2022 bis 16.06.2022 werktags während der Öffnungszeiten.
Reinfeld (Holstein), den 09.05.2022
Stadtwerke Reinfeld (Holstein)
gez. Wramp - Werkleiter