Wohnraum zur Unterbringung von in Not geratenen Personen gesucht!
Die Stadt Reinfeld benötigt dringend Wohnraum für in Not geratene Personen.
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Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6 sowie 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) am 29.06.2022 diese Satzung erlassen.