Sprungziele
Inhalt
Datum: 07.08.2024

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002); hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stadt Reinfeld (Holstein) aus 2008 und Aktualisierung / Fortschreibung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 24.07.2024 den abschließenden Beschluss im Verfahren zur erneuten Aktualisierung und Überprüfung der Lärmaktionsplanung aus 2008 gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Im Lärmaktionsplan werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen von der Bundesautobahn A 1, der Bundesstraße 75 und der Bahnlinie Hamburg-Lübeck aufgezeigt und erörtert. Es werden Vorschläge gemacht für Maßnahmen zur Lärmminimierung; mögliche Auswirkungen dieser Maßnahmen werden dargestellt. Alle 5 Jahre wird der Lärmaktionsplan überprüft und aktualisiert.
Der Lärmaktionsplan entfaltet keine direkte Rechtswirkung für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich.

Der Aktualisierungsbericht zum Lärmaktionsplan sowie der Dokumentationsvermerk zur in 2023/2024 durchgeführten Überprüfung kann im Internet eingesehen werden auf www.laerm.schleswig-holstein.de und auf der Webseite der Stadt Reinfeld (Holstein) www.reinfeld.de in der Rubrik „Bauen und Umwelt“.

Reinfeld (Holstein), 07.08.2024Stadt Reinfeld (Holstein)

Der Bürgermeister

Im Auftrag


gez. Beate Horn
Büroleitende Beamtin