Weihnachtshilfswerk 2024 der Stadt Reinfeld (Holstein)
Lassen Sie uns auch dieses Jahr wieder ein gemeinsames Zeichen für Solidarität und Nächstenliebe setzen und spenden Sie für das ...
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Die Stadt Reinfeld (Holstein) saniert aktuell die Ahrensböker Straße (L 71). Aufgrund des Baufortschrittes ist es notwendig den Schulweg der Schülerinnen und Schüler zur Matthias-Claudius-Grundschule zu verändern.
Die Stadt Reinfeld (H.) rät ab sofort folgenden Schulweg zu benutzen:
Dazu wurde der Fußgängerüberweg in der Matthias-Claudius-Straße verlegt und ein weiterer provisorischer Fußgängerüberweg in der Paul-von-Schoenaich-Straße eingerichtet.
Parallel dazu wird zu Beginn der Änderung ein Mitarbeiter der Stadt unterstützend vor Ort sein.
Die Ahrensböker Straße wird zum 19.04.2024 zwischen den Kreuzungsbereichen Ahrensböker Straße / Paul-von-Schoenaich-Straße sowie Ahrensböker Str. / Neuhöfer Straße vollgesperrt. Anlieger erreichen je nach Baufortschritt ihre Grundstücke und werden gesondert informiert.
Eine Umleitung über die Paul-von-Schoenaich-Straße und Neuhöfer Straße wird ausgeschildert. Es wird jedoch gebeten ggf. weiträumig auszuweichen.
Aufgrund der parallel durchzuführenden Arbeiten am Fußweg im Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße / Paul-von-Schoenaich-Straße steht nur eine Fahrspur zur Verfügung. Um einen wechselseitigen Verkehrsfluss zu ermöglichen wird eine Ampelanlage aufgestellt.
Sobald der Baufortschritt es zulässt werden wieder zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Vollsperrung wird die Bushaltestelle „Matthias-Claudius-Schule“ von der Ahrensböker Straße in die Marktstraße verlegt. Hierfür wird der öffentliche Parkstreifen gesperrt und eine provisorische Bushaltestelle eingerichtet.
Damit der Busverkehr die Marktstraße wieder verlassen kann, muss die Einbahnstraße zwischen Marktplatz und Paul-von-Schoenaich-Straße umgekehrt werden.
Um die Schulwegsicherheit zu erhöhen, werden die Fußgänger mit in der Ampelschaltung eingebunden. Als Schulweg zur Matthias-Claudius-Schule wird folgende Route empfohlen.
Die Zufahrt in die Bergstraße von der Paul-von-Schoenaich-Straße wird vorausichtlich vom 24.06. bis zum 24.10.2024 gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über den Jungfernstieg. Hier wird im Verlauf des Jungfernstiegs eine Ampelanlage den Verkehr regulieren. Um einen besseren Verkehrsfluss zu ermöglichen, wird auf der Umleitungsstrecke ein Halteverbot notwendig.
Die Stadt Reinfeld (Holstein) stellt aktuell den Verbindungsweg zwischen der Mühleninsel und dem Rathausvorplatz her. Zur Fortführung der Bauarbeiten muss ein Mobilkran eingesetzt werden. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, ist die Sperrung zwingend erforderlich.
Für die umfassenden Maßnahmen wird um Verständnis gebeten.
Die Feldstraße wird ab dem 02.09.2024 bis voraussichtlich Mitte März 2025 zwischen der Holländerkoppel und der Grootkoppel zur Einbahnstraße in Richtung der B75.
Eine Umleitung über die Straße „Am Zuschlag“ wird ausgeschildert.
Damit mit den Arbeiten für den Umbau der Straße begonnen werden kann wird außerdem ein Halteverbot für den Seitenstreifen eingerichtet.
Die Stadt Reinfeld (Holstein) weist darauf hin, dass es vom 15.10.2024 bis zum 27.06.2025, in der Jahnstraße zu Einschränkungen durch Halteverbote und Arbeitsstellen im Gehweg kommt.
Die Einschränkungen sind zur Erneuerung der Versorgungsleitung und Hausanschlüsse der Gasversorgung notwendig.
Die Stadt Reinfeld (Holstein) informiert darüber, dass die Regelungen für den ruhenden Verkehr im Bereich der Paul-von-Schoenaich-Straße angepasst werden.
1. Ausweitung der Parkbewirtschaftungszone
Die Parkbewirtschaftungszone wird erweitert. Die bisherigen 15 freien Stellplätze auf dem Parkplatz am Rathaus fallen zukünftig mit in die Parkbewirtschaftung.
Die Parkbewirtschaftungszone ist durch das Zeichen 314.1 mit den entsprechenden Zusätzen gekennzeichnet.
2. Verlängerung der Parkdauer
Neben der Erweiterung des benannten Bereiches wurde auch die Höchstparkdauer angepasst.
Zukünftig kann in dem Bereich der Paul-von-Schoenaich-Straße vier Stunden mit Parkscheibe geparkt werden.
Die Parkscheibe ist in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr vorgeschrieben.
Es wird um Beachtung der Anpassung gebeten.