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Antrag für eine Sondernutzung

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr nutzen. Wenn Sie öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr nutzen wollen, so ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch Gehwege und Parkplätze. Beispiele für ein Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Verkauf von Waren aller Art, Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie, Aufstellen von Baugerüsten und Containern, Veranstaltungen und Straßenfeste sowie das Drehen von Filmen.

Fristen:

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Sondernutzung ein.
Bei umfangreicheren Anträgen wird gebeten vorher mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen.

Gebühren:

Abhängig von Dauer und Art der Sondernutzung
Satzung über die Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Reinfeld (Holstein)

Rechtsgrundlage:

Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein
Satzung über die Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Reinfeld (Holstein)




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