Sprungziele
Inhalt

Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Fristen:

Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Arbeitsstelle ein.
Bei umfangreicheren Anträgen wird gebeten vorher mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen.

Gebühren:

Abhängig von Dauer und Art der Arbeitsstelle

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21)


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)