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Anzeige eines Brauchtumsfeuers

Sofern Sie Gartenabfälle außerhalb von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer, Maifeuer, Sonnenwendfeuer) verbrennen wollen, wenden Sie sich an den Landrat des Kreises Stormarn.
Für die freiwillige Anzeige eines Brauchtumsfeuers in Reinfeld (Holstein) verwenden Sie bitte das Formular.

Rechtsgrundlage:

Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflAbfV SH)
Satzung der Abfallwirtschaft des Kreises Stormarn(Abfallwirtschaftssatzung)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden (WaldSchV SH)
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (LImSchG)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

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