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Datum: 07.07.2021

Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Reinfeld (Holstein)

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Reinfeld (Holstein) nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, südlich des Schwarzen Teiches, westlich des Grundstücks Segeberger Straße 6 und östlich des Grundstücks Segeberger Straße 20

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen für das in dem nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet nördlich der Segeberger Straße, südlich des Schwarzen Teiches, westlich des Grundstücks Segeberger Straße 6 und östlich des Grundstücks Segeberger Straße 20.

Die Stadt Reinfeld (Holstein) verfolgt mit dieser Änderung das Ziel, auf einer bisher unbebauten Fläche im Innenbereich eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Bei der Änderung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie der Entwurf der Begründung wurden am 09.06.2021 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Auslegung bestimmt. Ausgelegt werden darüber hinaus ein Gutachten zum Artenschutz sowie ein Gutachten zum Verkehrslärm.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 15.07. bis einschl. 16.08.2021 im Alten Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 14, im Flur des Erdgeschossanbaus zwischen Zimmer 11 und Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo, Mi und Fr von 8 bis 12 Uhr und Do von 16 bis 18 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (Postadresse Rathaus) oder per Email an info@ploh.de  abgeben.
Eine Terminvereinbarung ist nur erforderlich, sofern Erläuterungen zu den Unterlagen gewünscht werden oder sofern Sie Ihre Stellungnahme zur Niederschrift abgeben möchten. In diesem Fall wählen Sie bitte die 04533-20010 oder die Durchwahl 2001441 und vereinbaren einen Termin. Bitte betreten Sie das Rathaus nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Zusätzlich werden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich bzw. über das Landesportal bob SH.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld (Holstein), den 30.06.2021

Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -

gez. Wramp                                  (L.S.)