Sprungziele
Inhalt
Datum: 05.01.2022

Amtliche Bekanntmachung über die Auslegung und den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Reinfeld (Holstein)

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Reinfeld (Holstein) nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Gebiet nordöstlich Schützenstraße und nordwestlich Birkenweg)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 20.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet nordöstlich Schützenstraße und nordwestlich Birkenweg zum sechsten Mal zu ändern.

Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.


Die Stadt Reinfeld (Holstein) beabsichtigt mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 ein planerisch als 'Reines Wohngebiet' bereits vorbereitetes Areal durch einige geänderte, aktualisierte, beziehungsweise ergänzte Festsetzungen in seiner Art der Nutzung, Maßstäblichkeit und Nutzungsdichte zu erhalten und gleichzeitig weiter zu entwickeln sowie eine moderate Nachverdichtung zuzulassen.

Bei der Änderung handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der sechsten Änderung sowie der Entwurf der Begründung wurden am 22.11.2021 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Auslegung bestimmt.


Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

17.01.2022 bis einschl. 16.02.2022

im Alten Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 14, im Flur des Erdgeschossanbaus zwischen Zimmer 11 und Zimmer 12 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Da das Rathaus grundsätzlich geschlossen ist und das Betreten nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich ist, ist eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Unterlagen zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarungsmöglichkeit über die Webseite der Stadt Reinfeld (www.stadt-reinfeld.de) oder vereinbaren Sie unter Tel. 04533-20010 oder über die Durchwahl 2001441 einen persönlichen Termin. Sie werden dann am Eingang zum Rathaus abgeholt und nach den entsprechenden Nachweisen gefragt. Bitte betreten Sie das Rathaus nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung oder legen Sie ein ärztliches Befreiungsattest vor.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse www.stadt-reinfeld.de eingestellt (Rubrik Wirtschaft – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder am vereinbarten Termin zur Niederschrift abgeben.

Stellungnahmen können auch per Email an sigrid.baeumker@stadt-reinfeld.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld (Holstein), den 29.12.2021

Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp                                             (L.S.)