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Datum: 15.03.2023

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Reinfeld (Holstein)

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Reinfeld (Holstein) nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Teilgebiet Seepromenade)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 36 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für eine Teilflläche der Seepromenade am Herrenteich, Matthias-Claudius-Straße zum ersten Mal zu ändern. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Ziel der Planänderung ist die Ausweisung von Aufstellungsflächen für Verkaufsstände für ein saisonbedingtes Imbissangebot zur Förderung der Aufenthaltsqualität des Platzes. Bei der Änderung handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 1. Änderung, sowie der Entwurf der Begründung wurden am 27.02.2023 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Auslegung bestimmt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

23.03. bis einschl. 24.04.2023

im Alten Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 14, im Flur des Erdgeschossanbaus vor den Zimmern 11 und 12, Fachbereich Bau und Umwelt, während der Öffungszeiten des Rathauses (Mo, Di, Mi 8 bis 14 Uhr; Do 8 bis 18 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Außerhalb dieser Zeiträume ist eine Einsichtnahme über eine Terminvereinbarung möglich, bitte wählen Sie dazu die Rufnummer 04533-2001441.
Zusätzlich werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt und sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per email an sigrid.baeumker@stadt-reinfeld.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld (Holstein), den 09.03.2023

Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. R. Wramp                           (L.S.)