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Datum: 15.09.2025

Der Reinfelder Kinder- und JugendBeirat sucht Kandidierende

Nach zweijähriger Amtszeit wird im November 2025 der 15. Kinder- und JugendBeirat seit 1996 gewählt.

In der Stadt Reinfeld gibt es dieses Mal 1.015 wahlberechtigte Kinder und Jugendliche die am Wahlstichtag, dem 04. November 2025, mindestens acht und höchstens 21 Jahre alt sind. Sie alle haben in den letzten Tagen Post bekommen. Jeder Umschlag enthielt einen Flyer mit Infos zum KJB und zur Wahl, ebenso eine Bewerbung zur Kandidatur, mit dem sich die Empfänger zur Wahl stellen können.
Sowohl die Infos, als auch das Kandidatenblatt stehen für Jugendliche, die den Zettel verlegt haben auch zum Download auf der städtischen Homepage www.reinfeld.de bereit oder können bei der Wahlleiterin Katrin von Schmude angefordert werden.

Bis zum 16. September 2025 sollten mindestens acht Bewerbungen ausgefüllt bei der Stadtverwaltung oder im Jugendtreff eingehen, damit eine Wahl stattfinden kann. Bei sieben oder weniger Bewerbungen würden die Interessierten automatisch als Mitglieder des Beirates benannt werden. Einen neuen KJB wird es also in jedem Fall geben.

Der Wahlausschuss entscheidet am 18. September 2025 über die Wahlvorschläge. Anschließend beginnt die Wahlwerbung. Von den Kandidierenden werden Plakate und Flyer erstellt und über den Ablauf der Wahl aufgeklärt.

Eine Mitwirkung in dem Gremium lohnt sich für Kinder und Jugendliche und auch für die Verwaltung und die Politik, denn so kann Reinfeld gemeinsam noch kinderfreundlicher gestaltet werden. Auch bei dem bevorstehenden Mobilitätskonzept oder der Planung der neuen Skateanlage übernimmt der KJB Verantwortung und engagiert sich in den Beteiligungsverfahren.

Fragen an die KJB-Mitglieder können per E-Mail an kjb@reinfeld.de gestellt werden oder über deren Instagram-Account kjb_reinfeld.

Zur Durchführung der Wahl ist Katrin von Schmude im Reinfelder Jugendtreff ansprechbar und steht telefonisch unter 04533-2001526 oder per E-Mail jugendpflege@stadt-reinfeld.de zur Verfügung. Auch Mitglieder für den Wahlausschuss, der am 18.09.2025 über die Zulassung der Kandidierenden zur Wahl entscheidet und am 06.11.2025 das Wahlergebnis prüft, dürfen sich noch melden. Sie erhalten nach Abschluss der Aufgabe eine Aufwandsentschädigung.