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Datum: 09.03.2026

Neue Beschilderung für mehr Rücksichtnahme und Sicherheit

Die neuen druckfrischen Schilder beziehen sie sich auf eine rechtliche Vorgabe. Innerorts ist beim Überholen von Radlerinnen und Radlern ein Abstand von 1,5 m vorgesehen, ausserorts sind sogar 2 Meter Abstand beim Überholen vorgegeben (s. Anlage §5 StVO 2013).

Rostock hat es vorgemacht. Seit vielen Jahren hat die Stadt selbstentwickelte Schilder mit Piktogrammen der beteiligten Verkehrsteilnehmer angebracht, mit großem Erfolg.
Ebenso hatte Reinfeld (Holstein) bereits im Jahr 2023 ein einfaches Vorgängermodell angebracht, dass gute Resonanz gezeigt hatte.

Da kaum jemand die Abstandsvorgaben aus der STVO kennt, ist es sinnvoll, sie bekannt zu machen. Zudem erinnert es Verkehrsteilnehmer, dass Rücksichtnahme besser ist, als beengte Überholmanöver. Außerdem erhöht es die Sicherheit und den Spaß für die Radelnden in allen Altersgruppen.

Rechnerisch verliert der Autoverkehr vergleichsweise wenig Zeit bei zurückhaltender Fahrweise. Reinfeld (Holstein) misst auf der längsten Strecke von Westen nach Osten nur 4 km.
Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass auf der gesamten Strecke ein langsamer Radfahrender vor dem Kraftfahrzeug fährt und dieses hinter dem Fahrrad bleibt, statt sehr eng -trotz Gegenverkehr oder parkender Pkw- zu überholen, stehen der gefühlten zeitlichen Ewigkeit nur echte 10 Minuten gegenüber.

Ein freundliches Miteinander und mehr gegenseitiges Wahrnehmen ist für Reinfeld (Holstein) ein deutlicher Gewinn!

Das erste druckfrische Schild wird unter großer Beteiligung in der Paul-von-Schoenaich-Straße am

Mittwoch 11. März 2026 um 11 Uhr, Treffpunkt vor dem Historischen Rathaus in Reinfeld (Holstein)

angebracht.

Die weiteren Schilder werden zunächst an den Schulwegen befestigt. Nach und nach werden die anderen Schilder im Stadtgebiet erscheinen.
Nach einigen Jahren ist es sinnvoll allen Schildern neue Plätze zu geben, so zeigt es die Erfahrung aus Rostock, damit sie wieder wahrgenommen werden.

§ 5 StVO 2013 - Einzelnorm