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Geschäftsbedingung  Buchungsanfrage

für Veranstaltungen der Kulturpflege Stadt Reinfeld (nicht für VHS-Veranstaltungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchungsanfrage

§1 Geltungsbereich

1.1. Der Kartenreservierungsservice gilt ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Reinfeld als Selbstveranstalter.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Onlinebestellern auf www.reinfeld.de und der Stadt Reinfeld. Mit der Absendung der Buchungsanfrage gelten diese Bedingungen als vereinbart.

§2 Veranstaltungen /Anfangszeit

2.1. Die kulturellen Veranstaltungen der Stadt Reinfeld werden mit den Anfangszeiten und Eintrittspreisen in den von der Stadt Reinfeld herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und / oder im Veranstaltungskalender der Metropolregion Hamburg auf www.reinfeld.de bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle eines Vorstellungsausfalls, einer Vorstellungsänderung bzw. einer Verschiebung der Anfangszeit wird sich die Stadt Reinfeld bemühen, die Besucher rechtzeitig im Vorwege darüber zu informieren. Für Veröffentlichungen in den Pressmedien übernimmt die Stadt Reinfeld keine Gewähr.

§3 Kartenverkauf und Reservierungen

3.1. Auf der Internetseite der Stadt Reinfeld www.reinfeld.de kann eine Buchungsanfrage aufgegeben werden.

3.2. Übersendet die Stadt Reinfeld dem Käufer eine Reservierungsbestätigung für die Eintrittskarte(n), so trägt der Käufer das Versandrisiko. Die Stadt Reinfeld erhebt eine Bearbeitungspauschale in Höne von 1,-€ pro Bearbeitung.

3.3. Die Stadt Reinfeld ist nicht verpflichtet, Ersatz für verfallene oder verloren gegangene Karten zu leisten. Reservierte Karten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.

3.4. Die Zahlung beim Abholen der reservierten Karten am Veranstaltungstag wird ausschließlich in Barzahlung akzeptiert. Passend abgezähltes Geld wird ausdrücklich begrüßt.

3.5. Buchungsanfragen können online über www.reinfeld.de übersandt werden. Dieser Service (mit Bezahlung am Veranstaltungstag) kann bis eine Woche vor der Veranstaltung genutzt werden.

3.6. Vorkasse: Wird vom Käufer ausdrücklich um die Übersendung der Karten vorab gebeten, so ist Vorkasse nötig und es wird eine Pauschale von 2,00€ für Bearbeitung und Versand auf dem postalischen Weg erhoben. Dazu ist die Bestätigung der Stadt Reinfeld über die erfolgreiche Kartenreservierung abzuwarten. -Dann ist die Zahlung bis spätestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstag zu veranlassen an: Stadtkasse Reinfeld, IBAN 91 21352240 0110230 480- (Ihr Name/ Anzahl Karten/ Veranstaltungsdatum). - Der Postversand erfolgt nach Eingang der Zahlung. Für zu spät beim Käufer eingetroffene Eintrittskarten wird keine Entschädigung gewährt.

§4 Ermäßigungen

4.1. Ermäßigte Preise sind – wenn eingeräumt - auf www.reinfeld.de angegeben. Der Nachweis der Annahmeberechtigung ist unaufgefordert vor dem Kauf der Karten vorzulegen, bzw. beim Abholen der Karten am Veranstaltungstag. Unberechtigt erhaltene Ermäßigungen werden ggf. nacherhoben.

§5 Ausfall oder Abbruch von Vorstellungen

5.1. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Veranstaltungskasse oder an die Stadtverwaltung (Kulturpflege) gegen Kostenerstattung (Betrag ohne Gebühren; Überweisung) zurückgegeben werden.

5.2. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt worden ist, eine Ersatzaufführung innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 10 Monaten angeboten oder, falls dies nicht möglich ist, wie bei 5.1. gehandelt. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.

5.3. In den Fällen 5.1. und 5.2. werden darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nach diesen Regeln besteht nur, wenn er binnen vierzehn Tagen nach der Veranstaltung unter Angabe des Namens, des Erstattungsgrundes und der Kontoverbindung (IBAN) geltend gemacht wird.

Anschrift für Reklamationen: Stadt Reinfeld, Kulturpflege, Paul-von-Schoenaich-Str.7 , 23858 Reinfeld (Holstein)