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Hunde: anmelden / abmelden

Nr. 99110007000000

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung:

  • eines Hundes ist grundsätzlich das Anmeldeformular ausgefüllt abzugeben, ansonsten sind keine Unterlagen erforderlich.

Für die Abmeldung:

  • Abmeldeformular
  • Bei Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben
  • Bei Tod des Hundes ist die Hundesteuermarke des Hundes zurückzugeben und ein Nachweis vom Tierarzt (z.B. Rechnung des Tierarztes) vorzulegen.