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Haushalt

Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden regelmäßig in der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Zum Beispiel bei Kreditaufnahmen ist jedoch noch die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Kreises Stormarn zum Inkrafttreten des Haushalts erforderlich. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr, das heißt der Haushalt gilt immer vom 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres. Die städtische Haushaltswirtschaft erfolgt seit 01.01.2010 mit doppelter Buchführung gemäß §§ 95 ff Gemeindeordnung (GO) unter Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik).

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, alle entstehenden Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Stellenplan und dem Vorbericht zum Haushalt. Der Haushaltsplan ist die Ermächtigung der Verwaltung durch die Politik, im Rahmen der zugeteilten Budgets ihrer gesetzlichen Aufgaben und die Aufgaben der örtlichen Selbstverwaltung unter Beachtung der von den städtischen Gremien gefassten Beschlüsse auszuführen.

Haushaltsplan 2024

Haushaltsplan 2023

1. Nachtragshaushalt 2023

Haushaltsplan 2022

1. Nachtragshaushalt 2022


Haushaltsplan 2021

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Haushaltsplan 2018

Haushaltsplan 2017

Haushaltsplan 2016

Haushaltsplan 2015