Hinweise zu Winterdienst; Rücksichtnahme
Die Stadt Reinfeld (Holstein) ruft alle Bürgerinnen und Bürger im Interesse der Verkehrssicherheit und der Allgemeinheit zum Winterdienst auf. Die Winterzeit ...
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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:
Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.