Nr. 99154012000000
Vorschriften zur gleichen Entlohnung für Männer und Frauen
Das
Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
(Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Das Ziel ist die Unterstützung von Frauen (und Männern), ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Der sog.
unbereinigte Gender Pay Gap
beträgt in Deutschland 18 % (2021). Über das aktive Erwerbsleben hinaus führt der
Gender Pay Gap
durchschnittlich zu niedrigeren Renten von Frauen gegenüber Männern ( Gender Pension Gap (49%, 2019 Quelle: Gleichstellungsatlas).
Ausführlich Information zum EntgTranspG finden Sie unter
Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten
(Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).