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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Nr. 99088011039000

Rechtsgrundlage

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Was sollte ich noch wissen?

Das Antragsverfahren für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn wird am Standort Ratzeburg zentralisiert und es werden alle Schülerinnen und Schüler im HVV-Gebiet auf das E-Ticket umgestellt.

Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte über den Kreis zu erhalten?

Schüler öffentlicher allgemeinbildender Schulen der Klasse 1 - 10 können eine Schülerfahrkarte vom Kreis erhalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Stormarn und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (Klasse 1-4) bzw. mehr als 4 km (Klasse 5-10) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schulkinder, die im Schulort wohnen.

Was heißt das für Sie/Euch?

Hierzu sind für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eine neue Schule besuchen oder bisher ihre Fahrkarte über die Stadt Reinfeld (Holstein) erhalten haben und weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anträge online zu stellen.

Ab dem 10. Mai 2021 finden Sie den Onlineantrag ausschließlich auf der Internetseite www.ticket-olav.de.

Die Anträge sind für das Schuljahr 2021/2022 bis spätestens zum 10. Juni 2021 von Ihnen zu stellen. Für Anträge, die später eintreffen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. Sollte die Onlineantragstellung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine anderweitige Antragstellung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle Schülerbeförderung in Ratzeburg.

Nach rechtzeitiger Antragstellung und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten Sie während der Sommerferien von der Kreisverwaltung digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird nachfolgend der Schülerin bzw. dem Schüler zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte und einer Unterschrift ausgehändigt.

Kosten?

Die Schülerfahrkarte über den Kreis ist zurzeit laut aktueller Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn zur nächstgelegenen Schule kostenlos. Soll eine andere Schule als die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht werden, kann eventuell ein Selbstzahlerbetrag fällig werden. Dieser Betrag wird Ihnen/Euch bei der Onlineantragstellung und per Bescheid mitgeteilt.

Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 888-288.