Einschränkungen auf der B 75 zwischen Voßfelder Straße und Kalkgraben
Aktuell wird entlang der B 75 ein gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut und damit die bestehende Lücke zwischen der Voßfelder Straße ...
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Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
§ 28-31 PstG