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Kinder- und Jugendbeauftragte/r
Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie/er wird auf Vorschlag des Sozialausschusses für die Dauer von 2 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung bestellt.
Die/der Kinder- und Jugendbeauftragte soll bei Planungen und Vorhaben der Gemeinde dazu beitragen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in angemessener Weise zu verwirklichen. Sie/er ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Einbringung Kinder- und jugendspezifischer Belange in die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und der von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung,
- Befähigen von Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte in der Gesellschaft wahrzunehmen,
- Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen der Stadt Reinfeld (Holstein),
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Kinder und Jugendliche, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
- Initiierung und Begleitung von Projekten zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Reinfeld (Holstein).