Öffnungszeiten der Bücherei im September
Aufgrund eines unvorhersehbaren Personalausfalls hat die Stadtbücherei im September lediglich montags (13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) und mittwochs (10.00 Uhr bis ...
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Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 23 Abs.1, 26 Abs. 6 und 62 Abs.2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) und des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) - in den jeweils derzeit gültigen Fassungen-wird mit Zustimmung der für die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen zuständigen Straßenbaubehörde gemäß § 8 Abs.1 Satz 5 FStrG und nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) am 13.12.2023 folgende 5. Änderung der Satzung über die Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Reinfeld (Holstein) erlassen:
§ 1
Änderung Gebührentarif
Der Gebührentarif wird um folgende Ziffer 12 ergänzt:
12. Nutzung einer Stellfläche auf der Seepromenade |
360,00 €/ Monat |
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Reinfeld (Holstein), den 16.01.2024
Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister –
gez. Roald Wramp