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Datum: 29.03.2023

Satzung der Stadt Reinfeld (H.) über die förmliche Festlegung des Sanierungs-gebietes »Am Herrenteich / Claudius-Mühle«

Hier: Beschluss zur Verlängerung der Durchführungsfrist gem. § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 15.03.2023 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die First, innerhalb derer die Sanierung im Gebiet „Am Herrenteich / Claudius-Mühle“ durchgeführt werden soll, um weitere 3 Jahre bis 14.07.2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 143 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Zur Information wird nachfolgend der durch die am 15.07.2011 in Kraft getretene „Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Am Herrenteich/Claudius-Mühle“ festgelegte Geltungsbereich für die Sanierungssatzung dargestellt:

Alle Interessierten können die Sanierungssatzung und die Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes im Alten Rathaus, Paul-von-Schoenaich-Straße 14, in Zimmer 13, nach Terminvergabe einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich ist die Sanierungssatzung auf der Homepage der Stadt Reinfeld (Holstein) unter Ortsrecht eingestellt.

Reinfeld (Holstein), den 22.03.2023


Stadt Reinfeld (Holstein)


- Der Bürgermeister -
gez. Wramp                                    (L.S.)