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Datum: 31.05.2023

Satzung der Stadt Reinfeld (Holstein) zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in Verbindung mit den §§ 47d bis 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) am 03.05.2023 nachfolgende Satzung zur Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates in Reinfeld (Holstein) erlassen:

§ 1
Rechtsstellung

Die Stadt Reinfeld (Holstein) bildet einen Kinder- und Jugendbeirat. Dieser Beirat ist eine Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Reinfeld (Holstein).


§ 2
Aufgaben und Rechte

(1) Der Beirat berät die politischen Verantwortlichen in den Fachausschüssen, soweit es um Angelegenheiten geht, die Kinder und Jugendliche betreffen.

Dies gilt z.B. für folgende Angelegenheiten:

  • Aufstellung der Haushaltspläne, soweit die Kostentitel Bezug zur Jugendarbeit haben.
  • Belange, die die freie Jugendarbeit betreffen.
  • Planung, Bau und Sanierung von Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportstätten.
  • Erarbeitung und Empfehlungen zu Lösungsansätzen auf örtlicher Ebene, um Probleme, die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben zu verringern und zu beseitigen.
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen vorschlagen und evtl. auch organisieren.

(2) Der Jugendbeirat hat in den Fachausschüssen ein Rede- und Antragsrecht.

(3) Dem Jugendbeirat sind für seine Arbeit sachgebundene Mittel im städtischen Haushalt bereitzustellen.


§3
Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus mindestens drei, maximal sieben Mitgliedern, die am Wahlstichtag mindestens ihren 8. Geburtstag und höchstens ihren 21. Geburtstag begehen und zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Reinfeld gemeldet sind. Im Übrigen ergeben sich die sachlichen Voraussetzungen des Wahlrechts aus den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes.

(2) Sofern weniger als acht Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen werden, gelten die darin vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber als Mitglied gewählt.

§ 4
Wahl

(1) Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Alle Jugendlichen, die am Wahlstichtag mindestens ihren 8. Geburtstag und höchstens ihren 21. Geburtstag begehen, erhalten postalisch von der Stadtverwaltung die nötigen Wahlunterlagen.

(2) Die Wahl wird auf der Grundlage der Wahlordnung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Reinfeld (Holstein) durchgeführt.

(3) Unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 entfällt eine Briefwahl

(4) In den Kinder- und Jugendbeirat sind die sieben Jugendlichen mit den meisten Stimmen gewählt.

(5) Jeder Wähler hat bis zu sieben Stimmen.

(6) Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Aus personellen oder organisatorischen Gründen kann die Stadtverordnetenversammlung die Wahlzeit bis zu einem Jahr verlängern.

(7) In den drei Reinfelder Schulen sollen die Möglichkeiten zur Abgabe der Briefwahlunterlagen eingerichtet werden.

(8) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Reinfelder Jugendlichen, die am Wahlstichtag mindestens ihren 8. Geburtstag und höchstens ihren 21. Geburtstag begehen.

(9) Die sich zur Wahl stellenden Jugendlichen sollen sich auf einer Veranstaltung vorstellen, zu der alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen eingeladen werden.

(10) Der Jugendbeirat wählt aus seiner Mitte einen/eine Sprecher/in und einen/eine Vertreter/in, die die Rechte aus dem § 2 Abs. 2 einzeln wahrnehmen können.


§ 5
Sitzungsablauf

Die Einberufung und den Ablauf von Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates regelt die Geschäftsordnung.

§ 6

Sofern der Kinder- und Jugendbeirat die ihm übertragenen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt, kann die Stadtverordnetenversammlung ihre Auflösung und eine Neubestellung beschließen.
Aus den gleichen Gründen kann die Stadtverordnetenversammlung vorzeitig einzelne Mitglieder abberufen.


§ 7
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Reinfeld (Holstein), den 25.05.2023


gez. Wramp
Bürgermeister