Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Gemäß § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermittelt die Meldebehörde dem
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März,
zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial, folgende Daten von Personen
mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname
3. Gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 30.11.2024 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Reinfeld (Holstein) –Bürgerbüro-, Paul-von-Schoenaich-Str. 7, 23858 Reinfeld (Holstein), zu erklären.
Reinfeld (Holstein), den 24.10.2024
Stadt Reinfeld (Holstein)
-Der Bürgermeister-