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Datum: 04.10.2025

Satzung der Stadt Reinfeld (Holstein) über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes »Am Herrenteich / Claudius-Mühle«

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025, veröffentlicht im GVOBlatt 2025 Nr. 27, sowie aufgrund des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 21.05.2025 eine Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Herrenteich / Claudius-Mühle“ erlassen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 162 Abs. 2 Satz 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung, sowie der zur Satzung gehörende Plan über den räumlichen Geltungsbereich ab sofort einsehbar ist auf der Webseite der Stadt Reinfeld (Holstein) unter www.reinfeld.de in der Rubrik Rathaus - Verwaltung - Ortsrecht - Baurecht/Umweltrecht.
Alternativ kann die Satzung im Alten Rathaus, Paul-von-Schoenaich-Straße 14, 23858 Reinfeld (Holstein) zu den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden im Erdgeschoss in Zimmer 13.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes in Kraft.

Der Bürgermeister ersucht das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbuchblättern zu löschen.


Reinfeld (Holstein), den 29.09.2025


Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister


Roald Wramp