Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010 - 2023 der Stadt Reinfeld (Holstein)
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der Gemeinden wird von besonderen Prüfungsbehörden überwacht (überörtliche Prüfung). Zuständig für die überörtliche Prüfung der Stadt Reinfeld (Holstein) ist der Landrat des Kreises Stormarn.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Stormarn hat die Haushaltsjahre 2010–2023 der Stadt Reinfeld (Holstein) geprüft und die Prüfungsergebnisse in einem Schlussbericht zusammengetragen.
Gemäß § 7 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz wird das Vorliegen des Prüfungsergebnisses nunmehr festgestellt. Dieses liegt in der Zeit
vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025
im Neuen Rathaus der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 7, Büro E1-06, 23858 Reinfeld (Holstein) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Termine sind vorab telefonisch unter 04533 2001 – 472 bei Herrn Ganzel zu vereinbaren.
Reinfeld (Holstein), 29.10.2025
Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Beate Horn
Büroleitung