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Datum: 13.11.2025

Ersatzbekanntmachung des Grundsteuerbescheids für das Veranlagungsjahr 2025

Gemäß § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 110 Absatz 4 Landesverwaltungsgesetz

1. Anlass der Bekanntmachung

Der Stadt Reinfeld (Holstein) ist es nicht gelungen, den Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2025 an die folgende Person in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zuzustellen:

• Grund: „Unbekannter Aufenthalt“

2. Betroffene Verwaltungsakt

Von dieser Ersatzbekanntmachung ist der Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2025 betroffen, der sich auf folgende Steuerpflichtige bezieht:

Frau Cornelia Poos

3. Inhalt der Bekanntmachung

Der verfügende Teil des Grundsteuerbescheids für die oben genannte Betroffene lautet im Wesentlichen wie folgt:

1. Mehrjahresbescheid der Grundsteuer: Die Grundsteuer (Grundsteuer B) für das Veranlagungsjahr 2025 wird in der im Bescheid ausgewiesenen Höhe festgesetzt.

2. Fälligkeit: Die festgesetzten Beträge sind zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen 14.08.2025; 15.08.2025;15.11.2025 zu entrichten.

3. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

4. Ort der Einsichtnahme

Der vollständige Text des Verwaltungsaktes (Grundsteuerbescheid) und seine Begründung können von den Betroffenen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag dieser Bekanntmachung an folgender Stelle eingesehen werden:

• Ort: Neues Rathaus Zimmer: E2-04
• Adresse: Stadt Reinfeld (Holstein)
Paul-von-Schoenaich-Straße 7
23858 Reinfeld (Holstein)
• Zeitraum: 13.11.2025 bis 27.11.2025
• Uhrzeit: Während der allgemeinen Dienststunden
von 09:00h bis 15:00h

5. Tag der Bekanntgabe und Rechtsfolgen

Der Grundsteuerbescheid gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVFG als am Tag nach dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als bekannt gegeben.

• Erster Tag der Bekanntmachung (Veröffentlichung): 13.11.2025
• Ende der Auslegungsfrist (zwei Wochen später): 27.11.2025
• Tag der Bekanntgabe (Wirksamkeit): 28.11.2025

Mit dem Tag der Bekanntgabe wird der Verwaltungsakt wirksam und die Frist für die Erhebung einer Klage beginnt zu laufen.

Reinfeld (Holstein), 13.11.2025

Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister

gez. Roald Wramp