Widmung der Treppenanlage Herrenkamp
Amtliche Bekanntmachung vom 15.12.2025
Widmung der Treppenanlage Herrenkamp
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2025 gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Flächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Gemarkung Neuhof, Flur 4, Flurstück 35/7
Größe in Quadratmeter 130
Die Flächen werden als sonstige öffentliche Straße in Form eines selbstständigen Gehweges gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 StrWG eingeteilt.
Die Widmung wird am Tage der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von Schoenaich-Straße 7, 23858 Reinfeld (Holstein) erhoben werden.
Reinfeld (Holstein), 15.12.2025
Stadt Reinfeld (Holstein)
Der Bürgermeister
gez. Roald Wramp