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Datum: 18.12.2025

Widmung des Verbindungsweges zwischen Bergstraße und Claudiushof

Amtliche Bekanntmachung vom 15.12.2025


Widmung des Verbindungsweges zwischen Bergstraße und Claudiushof


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2025 gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Flächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Gemarkung Reinfeld, Flur 3, Flurstück 492, Größe in Quadratmeter 46

Gemarkung Reinfeld, Flur 3, Flurstück 42, Größe in Quadratmeter 42

Gemarkung Reinfeld, Flur 160/1, Flurstück 184, Größe in Quadratmeter 184


Die Flächen werden als sonstige öffentliche Straße in Form eines selbstständigen Gehweges gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 StrWG eingeteilt.

Die Widmung wird am Tage der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein), Paul-von Schoenaich-Straße 7, 23858 Reinfeld (Holstein) erhoben werden.

Reinfeld (Holstein), 15.12.2025


Stadt Reinfeld (Holstein)

Der Bürgermeister

gez. Roald Wramp