Hinweise zu Winterdienst; Rücksichtnahme
Die Stadt Reinfeld (Holstein) ruft alle Bürgerinnen und Bürger im Interesse der Verkehrssicherheit und der Allgemeinheit zum Winterdienst auf. Die Winterzeit ...
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Die Stadt Reinfeld (Holstein) ruft alle Bürgerinnen und Bürger im Interesse der Verkehrssicherheit und der Allgemeinheit zum Winterdienst auf. Die Winterzeit bringt Gefahren für alle im Verkehr, aber besonders für Menschen mit Beeinträchtigungen. Personen mit Mobilitäts- und Seheinschränkungen sind insbesondere betroffen. Auch Personen mit Gehhilfen sowie Personen mit Kinderwagen haben Schwierigkeiten auf glatten und verschneiten Gehwegen.
Die Schneeräum- und Streupflicht umfasst das Schneeräumen und die Eis- und Glättebeseitigung.
Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei vorrangig abstumpfende Mittel verwendet werden sollten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialen bestreut, salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis- und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
In Bereichen in denen das Halten oder Parken am Fahrbahnrand möglich ist, muss das Fahrzeug so dicht wie möglich am Bordstein oder Fahrbahnrand abgestellt werden, damit die Durchfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen, sowie für die Räumfahrzeuge gewährleistet ist.
Ein wichtiger Hinweis:
Unfälle, die auf mangelnden Winterdienst der Eigentümer zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Eigentümers!
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und ein wenig Aufmerksamkeit kann es gelingen, den öffentlichen Raum für alle sicherer zu machen.