Nachtragswirtschaftsplan 2022 - Stadtwerke Reinfeld (Holstein)
Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2022
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 14.12.2022 den Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.
Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Reinfeld (Holstein)