Öffnungszeiten der Bücherei im September
Aufgrund eines unvorhersehbaren Personalausfalls hat die Stadtbücherei im September lediglich montags (13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) und mittwochs (10.00 Uhr bis ...
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden regelmäßig in der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Zum Beispiel bei Kreditaufnahmen ist jedoch noch die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Kreises Stormarn zum Inkrafttreten des Haushalts erforderlich. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr, das heißt der Haushalt gilt immer vom 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres. Die städtische Haushaltswirtschaft erfolgt seit 01.01.2010 mit doppelter Buchführung gemäß §§ 95 ff Gemeindeordnung (GO) unter Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik).
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, alle entstehenden Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Stellenplan und dem Vorbericht zum Haushalt. Der Haushaltsplan ist die Ermächtigung der Verwaltung durch die Politik, im Rahmen der zugeteilten Budgets ihrer gesetzlichen Aufgaben und die Aufgaben der örtlichen Selbstverwaltung unter Beachtung der von den städtischen Gremien gefassten Beschlüsse auszuführen.