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Parkausweis

Aufgrund umfassender Umbauarbeiten rund um den Bahnhof ist das Parkangebot leider stark eingeschränkt.
Alternativ steht eine begrenzte Anzahl an Parkmöglicheiten am Straßenrand der Straße Fünfkaten zur Verfügung.
Der nächste größere Parkplatz, der keine Beschränkungen hat, befindet sich fußläufig ca. 1 km vom Bahnhof entfernt (Karpfenplatz). Dieser wird jedoch gelegentlich für Veranstaltungen gesperrt.

Parken am Reinfelder Bahnhof

Parkscheine für die Parkplätze am Reinfelder Bahnhof können hier online beantragt werden:

Antragsteller / Zahlungspflichtiger


Hiermit beantrage ich nachstehende Leistung:



Der Parkschein soll für nachstehende Fahrzeuge ausgestellt werden (maximal 2 Kennzeichen je Parkschein möglich):



Der Parkschein soll für nachstehende Fahrzeuge ausgestellt werden (maximal 2 Kennzeichen je Parkschein möglich):



Hinweis: Jahresparkscheine können vom 01.11. - 01.04. beantragt werden. Der Parkschein gilt immer für das Kalenderjahr (Januar bis Dezember).

Der Parkschein soll für nachstehende Fahrzeuge ausgestellt werden (maximal 2 Kennzeichen je Parkschein möglich):



Weitere Leistungen:

Der bisher auf das Fahrzeig mit dem amtlichen Kennzeichen (bitte unten eintragen) ausgestellte Parkschein soll künftig für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen (bitte unten eintragen) gelten.

 

Die Änderungen auf dem Parkschein nehme ich selber vor.


Im Falle einer Beantragung einer gebührenpflichtigen Leistung, werde ich nach Erhalt des Gebührenbescheides die Gebühr auf das Konto der Stadt Reinfeld (Holstein) bei der Sparkasse Holstein, IBAN DE91 213 522 40 0110 2304 80 zum Buchungszeichen 54600.4321000 unter Angabe des/der Fahrzeugkennzeichen/s umgehend überweisen.


Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Für die Ausstellung eines Parkausweises ist die Angabe mindestens eines Kennzeichens zwingend erforderlich.



 

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)