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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist die wichtigste direkte Einnahmequelle der Kommunen. Die Gewerbesteuer ist von den ortsansässigen Gewerbebetrieben zu entrichten.

Berechnung

Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgestellt.

Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Dieser deutschlandweit einheitliche Steuermessbetrag, beziehungsweise der Zerlegungsanteil, wird dann von der Gemeinde mit einem von ihr festgesetzten Hebesatz multipliziert und als Gewerbesteuer erhoben.

Steuersatz

In Reinfeld (Holstein) gilt folgender Hebesatz:

  • Gewerbesteuer: 380 v. H.

Zahlung

Gewerbesteuervorauszahlungen sind grundsätzlich am

  • 15. Februar,
  • 15. Mai,
  • 15. August;
  • 15. November eines jeden Jahres fällig.

Es besteht die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, dazu wird die Originalunterschrift benötigt. Eine telefonische Erteilung einer Einzugsermächtigung ist leider nicht möglich, dies gilt auch für eine Kontoänderung.