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Online-Terminvergabe Bürgerbüro
Das Reinfelder Bürgerbüro ist nur für Menschen zuständig, die in Reinfeld leben oder dies zukünftig vorhaben. Wenn Sie in einer Umlandgemeinde leben, wenden Sie sich bitte an das Amt Nordstormarn, Feldstraße 31 (ebenfalls in Reinfeld).
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro die folgenden erforderlichen Unterlagen mit:
Ausweis- und Passangelegenheiten
Erforderliche Unterlagen für Ausweis- und Passangelegenheiten:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- Gegebenenfalls Ihre aktuellste standesamtliche Urkunde (wenn Sie verheiratet sind oder waren, dann Eheurkunde/Familienbuch sonst Geburtsurkunde, Erklärung über die Namensführung)
- Minderjährige Antragssteller müssen anwesend sein und eine Zustimmungserklärung aller gesetzlicher Vertreter muss vorgelegt werden.
An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen für An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes:
Führungszeugnisse
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Fühungszeugnisses:
- Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.
- Für ein erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen für die
Erteilung nach § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.
Führungszeugnisse können ebenfalls online beantragt werden.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte:
Blauer Parkausweis
- Erstbeantragung:
- letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
- Passbild.
- Verlängerung:
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
- den alten blauen Parkausweis,
- Passbild.
Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)
- Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
- Verlängerung: Alten orangen Parkausweis
Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)
- Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
- Verlängerung: den alten gelben Parkausweis
Parkausweis für Bewohner/innen
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Parkausweises für Bewohner/innen:
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Fischereischein und -abgabe
Antragstellung bei der Behörde:
- Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgerbüro der Stadt Reinfeld (Holstein) beantragen oder auch einen gültigen Schein digitalisieren lassen.
- Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis) sowie das Prüfungszeugnis oder - bei Digitalisierung - den aktuell gültigen Fischereischein.
- Der digitale Fischereischein wird vorab vor Ort ausgedruckt und auch auf Wunsch per E-Mail zugesandt. Hierfür entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro (unter 18 Jahren sowie Digitalisierung bestehender FS ).
- Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt
- Die Fischereiabgabe kann nur noch in digitaler Form erworben werden. Diese können Sie auch über den Onlinedienst beantragen oder im Bürgerbüro erwerben.
- Die Fischereiabgabe kostet vor Ort 28,00 Euro (inkl. 8,00 Euro Verwaltungsgebühr ) pro Jahr. Die Abgabe kann für 5 Jahre im Voraus erworben werden.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung loggen Sie sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal "Gemeinsam Online" ein.
- Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus auf dem Portal "Gemeinsam Online" an.
- Wählen Sie den Dienst »Fischereischein ausstellen« aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
- Hierfür benötigen Sie den Zugangscode, den Sie nach der bestandenen Fischereischeinprüfung erhalten haben. Ohne den Zugangscode kann der Onlinedienst nicht genutzt werden.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr (Zahlung momentan nur per Kreditkarte möglich) im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.
Aktuell ist kein Termin buchbar? Dann versuchen Sie es bitte später noch einmal, neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet.
Sie benötigen den Termin doch nicht? Bitte denken Sie daran, diesen über die Bestätigungsmail zu stornieren.
Achtung! Bitte bestätigen Sie Ihre Terminbuchung unbedingt, indem Sie den Link in der Ihnen nach Buchung automatisch zugehenden E-Mail anklicken. Ansonsten wird der Termin nach 30 Minuten wieder freigegeben und Ihre Buchung automatisch storniert.
Mo.., 17.08.2026
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Uhrzeit: 08:00 bis 08:20 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 08:20 bis 08:40 Uhr
Termin ausgebucht
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Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 11:40 bis 12:00 Uhr
Termin ausgebucht
Mi.., 19.08.2026
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Uhrzeit: 08:00 bis 08:20 Uhr
Termin ausgebucht
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Termin ausgebucht
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Do.., 20.08.2026
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Uhrzeit: 14:00 bis 14:20 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 14:20 bis 14:40 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 14:40 bis 15:00 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 15:00 bis 15:20 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 15:20 bis 15:40 Uhr
Termin ausgebucht
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Termin ausgebucht
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Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 16:40 bis 17:00 Uhr
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Uhrzeit: 17:00 bis 17:20 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 17:20 bis 17:40 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 17:40 bis 18:00 Uhr
Termin ausgebucht
Fr.., 21.08.2026
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Uhrzeit: 08:00 bis 08:20 Uhr
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Uhrzeit: 10:00 bis 10:20 Uhr
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Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 11:00 bis 11:20 Uhr
Termin ausgebucht
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Uhrzeit: 11:20 bis 11:40 Uhr
Termin frei
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Uhrzeit: 11:40 bis 12:00 Uhr
Termin ausgebucht