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Schiedsamt
Als neutrale Gütestelle sind in Reinfeld (Holstein) zwei Schiedspersonen für Sie die richtige Anlaufstelle.
Die Schiedspersonen sind zuständig, wenn:
- Sie mit Ihrem Nachbarn um herüberragende Äste und Zweige, Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern oder Ähnlichem streiten;
- Sie jemand beleidigt oder in Ihrer persönlichen Ehre verletzt hat
In diesen Fällen dürfen die Bürger nicht mehr den direkten Weg zum Amtsgericht wählen.
Es muss zunächst eine Schlichtungsinstitution - zum Beispiel Schiedsfrauen und Schiedsmänner - aufgesucht und der Versuch einer schiedlich-friedlichen Streitbeilegung unternommen werden.
Um die Amtsgerichte von bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entlasten, gilt in Schleswig-Holstein seit dem 01.03.2002 das sogenannte „Landesschlichtungsgesetz“.
Danach dürfen kostspielige Klagen erst zugelassen werden, wenn zuvor eine Einigung bei einer neutralen Gütestelle versucht wurde.
Sie möchten mit einer Schiedsperson einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie unter den angegebenen Kontaktdaten Kontakt mit der Stadt Reinfeld (Holstein) auf.
Die folgenden Schiedspersonen sind in Reinfeld tätig:
Horst Gösch
Schiedsperson der Stadt Reinfeld (Holstein)
Dietmar Gosch
Stellvertretende Schiedsperson der Stadt Reinfeld (Holstein)