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Datum: 29.01.2024

5. Änderung der Satzung über die Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Reinfeld (Holstein)

Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 23 Abs.1, 26 Abs. 6 und 62 Abs.2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) und des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) - in den jeweils derzeit gültigen Fassungen-wird mit Zustimmung der für die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen zuständigen Straßenbaubehörde gemäß § 8 Abs.1 Satz 5 FStrG und nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (Holstein) am 13.12.2023 folgende 5. Änderung der Satzung über die Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen in der Stadt Reinfeld (Holstein) erlassen:

§ 1
Änderung Gebührentarif

Der Gebührentarif wird um folgende Ziffer 12 ergänzt:

12. Nutzung einer Stellfläche auf der Seepromenade
360,00 €/ Monat


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Reinfeld (Holstein), den 16.01.2024


Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister –

gez. Roald Wramp