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Datum: 15.03.2023

Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Reinfeld (H.) für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich des Eichenweges, westlich des Schwarzen Teichs

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 29.06.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Reinfeld (Holstein) für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich des Eichenweges und westlich des Schwarzen Teichs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem diese Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Reinfeld (H.) im „Markt Bad Oldesloe“ veröffentlicht wurde.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tage an im Alten Rathaus, Paul-von-Schoenaich-Straße 14, in Zimmer 13, nach Terminvergabe einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich werden der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung gem. § 10 a Abs. 2 BauGB ins Internet unter der Adresse www.reinfeld.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und der in § 214 Abs. 2 a bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinfeld (Holstein) geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Unbeachtlich ist zudem gemäß § 4 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ferner eine Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung einer Bebauungsplan-Satzung, sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und auf die Vorschriften über das Erlöschen dieser Ansprüche wird hingewiesen.

Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Reinfeld (Holstein), den 13.03.2023
Stadt Reinfeld (Holstein)
- Der Bürgermeister -
gez. Wramp                               (L.S.)