Lärmaktionsplanung in Reinfeld (H.) startet - Einladung zur Informationsveranstaltung am 27.11.2023
rechtlicher Hintergrund:
Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und Ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Aufgaben sind die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und deren Bewertung, sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Vermeidung oder Verminderung von Belastungen soweit erforderlich. Die Information der Öffentlichkeit über vorhandene Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Aktionspläne sind dabei von zentraler Bedeutung. Auf Grundlage von § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne dabei nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Gemäß der genannten EU-Richtlinie ist für Reinfeld (H.) bisher nur der Lärm zu betrachten, der von der Bundesautobahn A 1 und von der B 75 ausgeht. Der von der Bahnstrecke ausgehende Lärm wurde 2012 vom Eisenbahnbundesamt in eigenen Kartenwerken und Aktionsplänen betrachtet.
Was ist bisher passiert?
Der abschließende Beschluss zum ersten Lärmaktionsplan für Reinfeld (H.) wurde am 08.10.2008 gefasst. In 2013 und 2018 erfolgten Aktualisierungen.
Vorgeschlagen wurden als Maßnahmen eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 1 auf 120 km/h und eine Erweiterung der 50 km/h-Zone der B 75, sowie der Austausch des Straßenbelages auf der BAB 1 mit offenporigem Asphalt.
Die Temporeduzierungen wurden von den zuständigen Behörden leider bis heute nicht umgesetzt. Auf der Autobahn wurde ca. 2015/2016 ein lärmmindernder Straßenbelag aufgebracht mit einem Lärmminderungseffekt von minus 2 dB. Dabei wurde allerdings leider kein offenporiger Asphalt verwendet, wie von der Stadt in 2013 bereits vorgeschlagen.
Wie geht es weiter?
Die Lärmkarten wurden für alle Kommunen in Schleswig-Holstein in 2022 vom Landesamt für Umwelt überarbeitet und im Januar 2023 veröffentlicht. Die Lärmaktionspläne der Kommunen sind nun bis zum Juli 2024 zu aktualisieren.
Die Lärmkarten sind im Internet einsehbar über den digitalen Atlas Nord.
Folgender Link kann dabei genutzt werden:
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html
Bei der Erstellung der Lärmkarten wurden aktualisierte Fahrzeugzahlen und aktualisierte Daten zu Straßenbelägen berücksichtigt und es musste eine überarbeitete Rechtsgrundlage angewendet werden. Die Betroffenenzahlen in Reinfeld sind aufgrund dieser neuen Berechnungsart gestiegen, obwohl sich die tatsächlichen Bedingungen und Fahrzeugzahlen nur geringfügig verändert haben.
Das Thema wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am Montag den 27.11.2023 ab 19 Uhr in der Mensa der Immanuel-Kant-Gemeinschaftsschule, Bischofsteicher Weg 75 b auf der Tagesordnung sein.
Diese Sitzung dient zugleich als öffentlicher Informationstermin für die Bürgerinnen und Bürger, weshalb alle am Thema Interessierten zu der Sitzung herzlich eingeladen sind. Das bearbeitende Büro wird anwesend sein und Erläuterungen vortragen. Anfang nächsten Jahres wird der Reinfelder Entwurf anderen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt und die Unterlagen werde für die Öffentlichkeit im Rathaus ausgelegt.