Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022, GVOBI., S.153 und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert mit Gesetz vom 04.05.2022, GVOBI. S. 564, sowie § 15 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Reinfeld (Holstein) vom 20.10.2015 wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2023 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
§ 13 Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung:
- Die Benutzungsgebühr C wird nach der überbauten und befestigten (z.B. Betondecken, bituminösen Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge) Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangen kann. Die Berechnungseinheit der Benutzungsgebühr C ist der Quadratmeter überbaute und befestigte Grundstücksfläche. Die Flächen werden jeweils auf den vollen Quadratmeter aufgerundet.
Die Benutzungsgebühr C beträgt 0,55 Euro,/je qm anhand der nachfolgenden Absätze ermittelten abflusswirksamen überbauten und befestigten Grundstücksfläche.
Artikel II
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Reinfeld (Holstein), den 24.05.2023
Bürgermeister
gez. Wramp