Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 01.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt.
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge
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4.700.590 € |
die Aufwendungen
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4.591.370 € |
der Jahresgewinn |
109.220 € |
der Jahresverlust |
0 € |
1.2 im Vermögensplan
die Einnahmen |
5.099.000 € |
die Ausgaben |
5.099.000 € |
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
3.400.000 € |
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 € |
2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
250.000 € |
Reinfeld (Holstein), den 07.11.2023
gez. Roald Wramp
Bürgermeister
Die vorstehende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und den Wirtschaftsplan 2024 mit den Anlagen nehmen. Der Wirtschaftsplan liegt während der Sprechzeiten der Stadtwerke Reinfeld (Holstein), Paul-von-Schoenaich-Straße 3, 23858 Reinfeld (Holstein) zur Einsichtnahme aus.
Reinfeld (Holstein), den 07.11.2023
gez. Roald Wramp
Bürgermeister